Fortbildungen
Damit Ihnen Ihre staatliche Anerkennung nicht aberkannt wird, müssen Sie alle drei, spätestens alle vier Jahre an einer Fortbildungsmaßnahme teilnehmen.
Die Themen der Fortbildungen richten sich nach den derzeitigen Standards im Infektionswesen, neuen Erkenntnissen in der Desinfektionstechnik und neuen gesetzlichen Vorschriften.
Aktuelle Tagesthemen werden umgehend in die Fortbildungen eingebunden.
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