Häufig gestellte Fragen

Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Bewerbung bei der Berufsfeuerwehr haben wir für Sie zusammengestellt.

Fragen

Kann ich mich online bewerben? 
Benötige ich ein polizeiliches Führungszeugnis? 
Muss ich die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen? 
Ich erfülle nicht alle geforderten Voraussetzungen. Kann ich mich trotzdem bewerben? 
Gibt es eine Erstattung von Reise- oder Übernachtungskosten? 
Kann ich durch die Mitgliedschaft in einer Freiwilligen Feuerwehr oder durch eine rettungsdienstliche Ausbildung die Ausbildungszeit verkürzen? 

Kann ich mich online bewerben?

Nein, die Bewerbungsunterlagen müssen schriftlich auf dem Postweg eingereicht werden. Bitte benutzen Sie keine Bewerbungsmappen oder Klarsichthüllen.

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Benötige ich ein polizeiliches Führungszeugnis?

Das polizeiliche Führungszeugnis ist nicht Bestandteil der Bewerbungsunterlagen. Nach bestandener Einstellungsprüfung müssen Sie ein solches Führungszeugnis nach Aufforderung einreichen.

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Muss ich die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen?

Nein, auch Staatsangehörige anderer EU-Länder können sich bewerben.

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Ich erfülle nicht alle geforderten Voraussetzungen. Kann ich mich trotzdem bewerben?

Um zum Auswahlverfahren zugelassen zu werden, müssen Sie alle genannten Voraussetzungen erfüllen und dies durch die entsprechenden Unterlagen nachweisen.

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Gibt es eine Erstattung von Reise- oder Übernachtungskosten?

Nein. Alle mit dem Einstellungstest verbundenen Kosten müssen Sie selber tragen.

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Kann ich durch die Mitgliedschaft in einer Freiwilligen Feuerwehr oder durch eine rettungsdienstliche Ausbildung die Ausbildungszeit verkürzen?

Nein. Die Lehrgänge einer freiwilligen Feuerwehr können nicht auf die Ausbildungszeit angerechnet werden. Wenn Sie bereits eine Ausbildung zur Rettungssanitäterin oder zum Rettungssanitäter besitzen, müssen Sie diese nicht noch einmal absolvieren. Die Ausbildungszeit von insgesamt anderthalb Jahren wird hierdurch jedoch nicht verkürzt.

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