Jobben in den Ferien

Du bist noch nicht 18, willst aber in den Ferien jobben um dein Taschengeld aufzubessern?

Oder beabsichtigen Sie eine Schülerin, einen Schüler in den Ferien anzustellen?

Dann müssen einige Grundregeln beachtet werden, die im Folgenden aufgelistet sind:

Was ist erlaubt?

Schülerinnen und Schüler, die mindestens 15 Jahre alt sind, dürfen in den Schulferien höchstens vier Wochen (20 Tage) im Jahr arbeiten.
Die vier Wochen können verteilt werden (zum Beispiel auf die Oster- und Sommerferien).

Wie lange darf gearbeitet werden?

  • acht Stunden pro Arbeitstag
  • fünf Tage pro Woche
  • 40 Stunden pro Woche

Wann müssen Pausen gemacht werden?

  • spätestens nach 4 ½ Stunden Arbeitszeit
  • 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 4 ½ bis zu 6 Stunden
  • 60 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden.

Pausen von 30 Minuten oder 60 Minuten können aufgeteilt werden, in Arbeitsunterbrechungen von jeweils mindestens 15 Minuten.

Was ist verboten?

  • Arbeitsschicht (Arbeitszeit plus Pause) von mehr als zehn Stunden
  • Nachtarbeit zwischen
    20 und 6 Uhr (grundsätzlich)
  • Samstags-, Sonn- und Feiertagsarbeit (Ausnahmen regeln §§ 16, 17 und 18 des Jugendarbeitsschutzgesetzes)
  • schwere körperliche Arbeit
  • Arbeit mit sittlichen Gefahren (beispielsweise in Spielhallen)
  • gefährliche und gesundheitsschädliche Arbeiten
  • Akkordarbeit (Fließband- und andere tempoabhängige Arbeiten)

Weitere Informationen

Staatliche Amt für Arbeitsschutz 
Amt für Kinder, Jugend und Familie 

Funktionen