Wahl der Seniorenvertretung 2011
Am 21. November 2011 wurde die 8. Seniorenvertretungswahl in Köln durchgeführt. Es waren 237.678 Kölnerinnen und Kölner wahlberechtigt.
Aufgaben
Interessenvertretung für Seniorinnen und Senioren
Wahlergebnis
Amtliches Endergebnis zur Wahl vom 21. November 2011
Kontakt
zur Seniorenvertretung in Ihrem Stadtbezirk
Wahlbekanntmachungen
- Bekanntmachung über die amtlichen Wahlergebnisse in den Wahlkreisen 1 bis 9 - Amtsblatt vom 14. Dezember 2011
- Bekanntmachung über die Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des Wahlergebnises - Amtsblatt vom 23. November 2011
- Bekanntmachung über die zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahlkreise 1 bis 9 - Amtsblatt vom 19. Oktober 2011
- Bekanntmachung zum Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis - Amtsblatt vom 19. Oktober 2011
- Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl - Amtsblatt vom 12. Oktober 2011
- Bekanntmachung zur konstituierenden Sitzung des Wahlausschusses - Amtsblatt vom 14. September 2011
- Bekanntmachung über die Einreichung von Wahlvorschlägen - Amtsblatt vom 13. Juli 2011
- Bekanntgabe der Wahlordnung - Amtsblatt vom 25. Mai 2011
- Bekanntgabe des Wahltermins - Amtsblatt 9. Februar 2011
Amtliches Endergebnis
Für ihre Seniorenvertreterinnen und Seniorenvertreter in den 9 Wahlkreisen gaben 66.218 Wählerinnen und Wähler ihre Stimme ab. Das entspricht einer Wahlbeteiligung von 27,9 Prozent. Damit konnte die Wahlbeteiligung im Vergleich zur letzten Seniorenvertretungswahl 2006 gesteigert werden (2006 = 27,1 Prozent).
Der Wahlausschuss hat am Montag, dem 5. Dezember 2011, das endgültige amtliche Wahlergebnis für die Kölner Wahlkreise festgestellt.
Demnach wurden 47 der 85 der zur Wahl angetretenen Bewerberinnen und Bewerber in den Wahlkreisen gewählt. Mehr Informationen zum Wahlergebnis und den gewählten Kandidatinnen und Kandidaten finden Sie mit dem folgenden Link.
Wer war wahlberechtigt
Wählen durfte, wer am Wahltag das 60. Lebensjahr vollendet hatte und in Köln mit Hauptwohnsitz gemeldet war. Die Nationalität spielte dabei keine Rolle.
Wieviele Personen wurden gewählt?
In jedem der neun Stadtbezirke wurden fünf Personen für die dortige Seniorenvertretung gewählt.
Da es ausländische Kandidatinnen und Kandidaten erfahrungsgemäß schwerer haben, sich durchzusetzen, wurde für sie ein Minderheitenschutz eingeführt.
Eine ausländische Seniorin oder ein ausländischer Senior kann ein zusätzliches sechstes Mandat in einem Stadtbezirk erhalten, wenn dort mindestens zwei ausländische Personen kandidieren, jedoch keiner direkt gewählt wird.

