Sitzung des Wahlausschusses

Öffentliche Bekanntmachung der in der Sitzung des Wahlausschusses der Stadt Köln am 8. September 2009 festgestellten endgültigen Wahlergebnisse - Text aus dem Kölner Amtsblatt vom 16. September 2009

Gemäß §§ 34, 46 a Absatz 1, 46 b Absatz 1 Kommunalwahlgesetz in Verbindung mit §§ 61 Absatz 3, 74, 75d Kommunalwahlordnung hat der Wahlausschuss der Stadt Köln in seiner Sitzung am 8. September 2009 die endgültigen amtlichen Wahlergebnisse der Kommunalwahl vom 30. August 2009 festgestellt.

Gemäß § 63 Kommunalwahlordnung gebe ich nachfolgend die vom Wahlausschuss festgestellten Wahlergebnisse öffentlich bekannt. Die Veröffentlichung erfolgt unbeschadet der Annahme oder Ablehnung der Wahl durch die jeweilige Bewerberin oder durch den jeweiligen Bewerber.

A. Wahl des Oberbürgermeisters 
B. Wahl des Rates der Stadt Köln 
C. Wahl der neun Bezirksvertretungen der Stadt Köln 

Gemäß § 39 Kommunalwahlgesetz können gegen die Gültigkeit der Wahl

  • Jede und jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes,
  • die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben, sowie
  • die Aufsichtsbehörde

binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses Einspruch erheben, wenn sie eine Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl gemäß § 40 Absatz 1 Buchstaben a) bis c) Kommunalwahlgesetz für erforderlich halten.

Der Einspruch ist beim Wahlleiter schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.

Köln, den 11. September 2009

Guido Kahlen
Stadtdirektor und Wahlleiter 


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