Aufgaben und Zusammensetzung des Integrationsrates

Am 21. November 2004 wurde in Köln zum ersten Mal ein Integrationsrat gewählt. Er wird für fünf Jahre gewählt und löst den bisherigen Ausländerbeirat ab. Dies hat der Rat der Stadt Köln am 12. Februar 2004 auf der Basis der "Experimentierklausel" im § 126 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen beschlossen.

Der Integrationsrat hat mehr kommunalpolitische Mitwirkungsmöglichkeiten als der bisherige Ausländerbeirat. Er kann an den Haushaltsplanberatungen aktiv mitwirken und entscheidet über die Verwendung von Haushaltsmitteln, die ihm im städtischen Haushalt zur Verfügung gestellt werden.

Zusammensetzung des Gremiums

Durch das Zusammenwirken von direkt gewählter Migrantinnen- und Migrantenvertretung und Ratsmitgliedern soll eine enge Verzahnung von Kommunal- und Integrationspolitik erreicht werden. Im Integrationsrat sitzen daher 22 von den Wahlberechtigten und elf vom Rat gewählte Mitglieder. In der Diskussion ist derzeit, ob dem Integrationsrat auch beratende, nicht stimmberechtigte Mitglieder angehören werden.

Für alle Mitglieder des Integrationsrates können auch jeweils persönliche Vertreterinnen und Vertreter mit gewählt werden. War bislang ein Mitglied des Ausländerbeirates zu einer Sitzung verhindert, so blieb der Platz leer. Künftig kann eine gewählte Vertretung den Platz in den Sitzungen einnehmen. Dadurch soll eine kontinuierliche Arbeit des Gremiums gewährleistet werden.

Was macht der Integrationsrat?

Wie der bisherige Ausländerbeirat kann sich auch der Integrationsrat als beratendes Gremium mit allen Angelegenheiten der Stadt Köln befassen, ist also nicht nur auf Themen zur Integration und Zuwanderung beschränkt.

Im Rahmen von Podiumsdiskussionen, kulturellen Veranstaltungen sowie Pressemitteilungen wird er die Öffentlichkeit über seine Positionen und Arbeitsschwerpunkte informieren. Mit Anregungen und Stellungnahmen zu vielen Themen wird sich der Integrationsrat an den Rat der Stadt Köln wenden.

Die Arbeit des Ausländerbeirates war vielfältig und das neue Gremium wird sicher daran anknüpfen. Handlungsfelder waren in der Vergangenheit zum Beispiel:

  • Fragen der Einbürgerung
  • der Bau einer großen Moschee
  • die Sprachförderung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund
  • das Interkulturelle Maßnahmenprogramm

So hat der Rat eine Anregung des früheren Ausländerbeirates aufgegriffen und der Bezirksregierung Köln empfohlen, nach erfolgreicher Vorbereitungsphase eine deutsch-türkische Klasse an der Grundschule Gereonswall einzurichten.

Die wesentlichen Unterschiede zwischen dem Ausländerbeirat und dem Integrationsrat haben wir Ihnen zusammengestellt.

Neufassung der Rechtsgrundlage für den Integrationsrat 

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