Wahllokale

Grundsätzlich soll die Wahlhandlung am Wahltag in sogenannten Wahllokalen oder Wahlräumen vorgenommen werden. Ausnahmen gibt es bei der Briefwahl oder Direktwahl.

Die Wahllokale bestimmt die Gemeinde für jeden einzelnen Stimmbezirk, wobei sich die Räumlichkeiten nach Möglichkeit in öffentlichen Gemeindegebäuden, wie zum Beispiel in Schulen, befinden sollen.

Befinden sich mehrere Stimmbezirke in einem Gebäude, wird für jeden Stimmbezirk ein eigener Wahlvorstand gebildet.

Alle Wahllokale werden am Tag der Wahl in der Zeit von 8 bis 18 Uhr für die Stimmabgabe geöffnet. Welches Ihr Wahllokal ist, wird Ihnen auf der Wahlbenachrichtigung mitgeteilt.


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