Montag, 2. 11. 2009
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Freiwillige Versicherung der Zusatzversorgungskasse
3. Änderung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Freiwillige Versicherung der Zusatzversorgungskasse
In seiner Sitzung am 27. Oktober 2009 hat der Kassenausschuss der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln die 3. Änderung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für die Freiwillige Versicherung beschlossen.
Die Anpassung der AVB ist im Wesentlichen aufgrund der Neuregelung des Versorgungsausgleiches zum 1. September 2009 erforderlich geworden. Die Änderungen der AVB treten daher auch zu diesem Zeitpunkt in Kraft.
Im Downloadservice stellen wir Ihnen unter der Rubrik Rechtsgrundlagen die aktuellen Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Freiwillige Versicherung der Zusatzversorgungskasse zur Verfügung.
