Freitag, 7. 12. 2007

Entgeltumwandlung

Sozialabgabenfreiheit von Beitragen zur Entgeltumwandlung über 2008 hinaus!

Wie in unserer Neuigkeit vom 9. August 2007 berichtet, hat das Bundeskabinett am 8. August 2007 den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge beschlossen. 

Mit dem Gesetzesentwurf ist beabsichtigt, die Sozialversicherungsfreiheit von Beiträgen zur Entgeltumwandlung über das Jahr 2008 hinaus unbefristet fortzusetzen.

Dieser Gesetzesänderung hat der Bundesrat nunmehr am 30. November 2007 zugestimmt.

Beiträge zur Entgeltumwandlung bleiben damit über das Jahr 2008 hinaus unbefristet sozialversicherungsfrei!


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