VOB, VOL, VOF - Was bedeuten die Abkürzungen?
Eine Vergabe- und Vertragsordnung und zwei Verdingungsordnungen.
Wir erklären, was die Abkürzungen bedeuten:
VOB
Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, kurz VOB, enthält Detailvorschriften für die Vergabe von Bauleistungen, also für Bauaufträge.
Bauleistungen sind Arbeiten jeder Art, durch die eine bauliche Anlage hergestellt, instandgehalten, geändert oder beseitigt wird.
VOL
Die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, kurz VOL, enthält Detailvorschriften für die Vergabe von Leistungen, also für Liefer- und Dienstleistungsaufträge. Lieferaufträge sind entgeltliche Kauf-, Miet-, Pacht- oder Leasingverträge über Waren, je nachdem mit oder ohne Kaufoption. Dienstleistungsaufträge sind entgeltliche Verträge über die Erbringung von gewerblichen und freiberuflichen Dienstleistungen.
VOF
Die Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen, kurz VOF, enthält Detailvorschriften für die Vergabe von Leistungen, die im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit erbracht oder im Wettbewerb mit freiberuflich Tätigen angeboten werden. Das sind zum Beispiel Leistungen von Architektinnen, Architekten, Ingenieurinnen und Ingenieuren.

