Diplom-Sozialarbeiterin oder Diplom-Sozialarbeiter und Diplom-Sozialpädagogin oder Diplom-Sozialpädagoge im Gefährdungsmeldungs-Sofort-Dienst (GSD)
Im Amt für Kinder, Jugend und Familie werden im Gefährdungsmeldungs-Sofort-Dienst (GSD) Diplom-Sozialarbeiterinnen oder Diplom-Sozialarbeiter und Diplom-Sozialpädagoginnen oder Diplom-Sozialpädagogen eingesetzt.
Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen
Die Aufgaben des Gefährdungsmeldungs-Sofort-Dienstes sind die Aufnahme von Gefährdungsmeldungen, die Abschätzung des Gefährdungsrisikos bis hin zur Inobhutnahme, die Sicherstellung eines Bereitschaftsdienstes innerhalb und außerhalb der Öffnungszeiten des Amtes für Kinder, Jugend und Familie sowie die Wahrnehmung der Funktion als Fachkraft gemäß § 8a Sozialgesetzbuch (SGB) VIII gegenüber Schulen und Kindertagesstätten.
Wir erwarten von Ihnen
Gesucht werden überdurchschnittlich engagierte Kräfte, die über praktische Erfahrungen entweder im Allgemeinen Sozialen Dienst oder in verwandten Aufgabengebieten verfügen.
Vorausgesetzt wird:
- ein abgeschlossenes Studium der Diplom Sozialarbeit oder Diplom Sozialpädagogik oder eines Bachelorstudiengangs Soziale Arbeit,
- eine mindestens dreijährige Berufserfahrung in dem Tätigkeitsbereich Sozialarbeit oder Sozialpädagogik,
- die Bereitschaft, auch außerhalb der regulären Dienstzeit tätig zu werden.
Hierüber sollten Sie verfügen:
- einen hohen Grad an beruflicher Organisation,
- Kooperations- und Entscheidungsfähigkeit,
- überdurchschnittliche Serviceorientierung,
- ausgeprägtes analytisches Denken,
- Teamorientierung,
- ein hohes Maß an Verhandlungsgeschick, Auffassungsgabe, Ausdrucksfähigkeit und Ergebnisorientierung
- umfangreiche Kenntnisse der gesetzlichen Vorschriften des Jugendhilfe- und Familienrechts, sowie der angrenzenden Rechtsgebiete des Sozialrechts,
- methodische Kenntnisse in der Einzelfall-, Gruppen- und in der Stadtteil- und Sozialraumarbeit,
- Erfahrungen in der Gesprächsführung und in der Beratung von Hilfesuchenden unterschiedlicher Nationalitäten,
- Kenntnisse und Erfahrungen in der Inobhutnahme und im Kinderschutz,
- die Bereitschaft, in einem Team zu arbeiten,
- die Teilnahme an kollegialer Fallberatung und
- der Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B.
Wir bieten Ihnen
Die Vergütung erfolgt jeweils nach dem Tarifvertrag für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst des öffentlichen Dienst (TVöD S) und zwar hier in der Entgeltgruppe S 14.
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt zurzeit 39 Stunden.
Eine Beschäftigung in Teilzeit wird gerne gesehen. Die Dienststelle setzt sich dafür ein, den Wünschen der Bewerberinnen oder Bewerber zu entsprechen.
Die Einstellungen erfolgen in der Regel unbefristet.
Sie haben Interesse?
Weitere Auskünfte inhaltlicher Art erteilen:
Frau Vossen
Telefon: 0221 / 221-24893
oder
Herr Röttgen
Telefon: 0221 / 221-91260
und personalrechtlicher Art:
Frau Djibril
Telefon: 0221 / 221-24904
Ihre Bewerbung
Bitte senden Sie Ihre Bewerbung unter der Kennziffer 72/2011 mit mindestens folgenden Unterlagen (in Kopie):
- tabellarischer Lebenslauf,
- Abschlusszeugnis der Fachhochschule,
- Urkunde der staatlichen Anerkennung und
- Zeugnisse vorheriger Arbeitgeber (als Nachweis über die geforderte Berufserfahrung)
an:
Stadt Köln - Der Oberbürgermeister
Amt für Kinder, Jugend und Familie
Poststelle
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln.
Die Stadt Köln strebt einen höheren Anteil von Frauen in Leitungsfunktionen und in unterrepräsentierten Berufsbereichen an. Frauen sind deshalb ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben.
Schwerbehinderte Menschen erhalten bei gleicher Eignung den Vorzug.

