Zuschüsse aus bezirksorientierten Mitteln
Alle Bezirksvertretungen haben die Möglichkeit, für verschiedene Bereiche bezirksorientierte Mittel einzusetzen, um damit beispielsweise Aktivitäten in den folgenden Bereichen zu fördern:
- Familie
- Frauen
- Heimatpflege/Brauchtum
- Integration
- Jugend
- Kinder
- Ökologie
- Schule
- Seniorinnen und Senioren
- Sportpflege/Sportförderung
- Stadtgestaltung
Ebenso möglich sind Zuschüsse bei Beschaffungen
- der Fördervereine oder Elternpflegschaften an Schulen,
- der Fördervereine oder Elternräte von Kindertagesstätten sowie
- gemeinnütziger Initiativen
Wie beantrage ich einen Zuschuss?
Jeder ist antragsberechtigt, auch juristische Personen, wie Vereine und Initiativen.
Bitte füllen Sie den bereit stehenden Antrag aus. Den Antragsvordruck erhalten Sie auch im Bürgeramt Chorweiler. Senden Sie ihn dann unterschrieben an das
Büro der Bezirksbürgermeisterin
Bürgeramt Chorweiler
Pariser Platz 1
50765 Köln
Der Antrag muss bis spätestens 15. Oktober des jeweiligen Jahres eingereicht worden sein. Die Bezirksvertretung Chorweiler kann nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel über die beantragte Zuschussgewährung entscheiden. Ein Anspruch auf einen Zuschuss besteht nicht!
