Keine rückwirkende Veranlagung von Straßenreinigungsgebühren bei Blockbebauung
Oberbürgermeister und die WG Köln-Süd eG, die Arbeitsgemeinschaft Kölner Wohnungsunternehmen und der Mieterverein Köln einigen sich auf Verfahren
Oberbürgermeister Jürgen Roters hat den Kölner Wohnungsunternehmen einen Vorschlag zur Lösung der in die Diskussion geratenen Veranlagung zu Straßenreinigungsgebühren zugeleitet, der "mit großer Freude" von den Beteiligten entgegengenommen wurde. Danach wird die Stadt Köln aus Billigkeitsgründen auf eine rückwirkende Veranlagung in den strittigen Fällen verzichten, um so die befürchteten sozialen Härten für die Hausbewohnerinnen und Hausbewohner in Form von hohen Nachzahlungen bei den Nebenkostenabrechnungen zu vermeiden. Die Verwaltung erhebt seit Jahren in einer gerichtlich bestätigten Praxis Straßenreinigungsgebühren jeweils für alle vier Grundstückseiten auch bei reinen "Buchgrundstücken" in Häuserblocks. Die Gebühren sollten auch für zurückliegende Jahre gezahlt werden, soweit sie bisher versehentlich nicht erhoben worden und nicht verjährt waren. Für die Mieter hätte das erhebliche Nachzahlungen von bis zu vierstelligen Beträgen bedeutet.
In zwei Gesprächen bei Oberbürgermeister Jürgen Roters mit der Arbeitsgemeinschaft Kölner Wohnungsunternehmen, dem Mieterverein Köln und der jetzt konkret betroffenen Wohnungsgenossenschaft Köln-Süd eG wurde der Kompromiss erzielt: Danach verzichtet die Stadt Köln für die laufenden Verfahren aus Billigkeitsgründen auf die rückwirkende Veranlagung. Dies insbesondere aus dem Grund, dass es sich um eine Veranlagung handelt, die sich auf tatsächlich nicht erkennbare Anknüpfungspunkte bezieht. Unabhängig davon soll in einem Musterprozess, den die Wohnungsgenossenschaft Köln-Süd eG angestrengt hat, geklärt werden, ob in der besonderen Konstellation einer geschlossenen Wohn-/Blockbebauung die innen liegenden Grundstücke im Rahmen der seit Jahrzehnten bestehenden und von dem ganz überwiegenden Teil der Kommunen in NRW praktizierten Hinterlieger-Regelung überhaupt zur Reinigungsgebühr herangezogen werden können.
Oberbürgermeister Jürgen Roters begleitete seinen Vorschlag mit den Worten:
Es bestand Einvernehmen bei allen Gesprächsbeteiligten, dass die Stadt am Beispiel der Blockrandbebauung ihren gesetzlichen Rahmen bei der Entwicklung des Vorschlages im Sinne einer pragmatischen, rechtssicheren und insbesondere auch die sozialen Belange berücksichtigenden Lösung genutzt hat.
In einem Schreiben der Kölner Wohnungsunternehmen an den Oberbürgermeister heißt es:
Mit großer Freude und Genugtuung haben wir Ihren weitgehenden, die sozialen Belange unserer Mieter berücksichtigenden Lösungsvorschlag zur Kenntnis genommen. Wir bedanken uns für Ihre konstruktiven Bemühungen und Ihr Entgegenkommen.

