Zufahrtskontroll- und Bewirtschaftungssystem am Großmarkt Köln
Unberechtigte Dritte sollen Gelände nicht länger als Abstell- und Müllabladeplatz nutzen
Ab dem 15. September 2010, 22 Uhr, ist eine Zufahrt auf das Gelände des Großmarktes nur noch kontrolliert möglich. Nach einer rund halbjährigen Bauphase, während der alle fünf Ein- und Ausfahrten des Großmarktes Köln in ein Schrankensystem eingebunden wurden, wird die Anlage nun von der Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH in Betrieb genommen. Auftraggeber sind die Stadt Köln und die aurelis Real Estate GmbH & Co. KG.
Der Rat der Stadt Köln hatte das entgeltpflichtige videoüberwachte Zufahrtskontroll- und Bewirtschaftungssystem beschlossen, damit unberechtigte Dritte das Gelände insbesondere während der Nacht nicht als Abstellplatz oder Entsorgungsstelle nutzen.
