Donnerstag, 9. 09. 2010, 09:41 Uhr

Klage gegen die Kommunalwahl 2009 zurückgenommen

Verwaltungsgericht stellte keine Versäumnisse bei der Stadt Köln fest

Ein Kölner Bürger, der den Rat der Stadt Köln wegen angeblicher Fehler bei der Kommunalwahl 2009 verklagte, hat seine Klage zurückgenommen. Anlass hierfür waren die rechtlichen Ausführungen des Verwaltungsgerichts Köln im heutigen Erörterungstermin. Nach Auffassung der 4. Kammer lag kein Wahlfehler vor. Selbst wenn man einen Wahlfehler unterstellen würde, so habe sich dieser nicht auf das Ergebnis der Wahl in den Wahlbezirken 39 und 45 auswirken können.

Bei der Vorbereitung der Wahl waren durch Verschulden der Deutsche Post AG 1.661 Briefwahlanträge liegen geblieben, die von den Wählern entgegen der wahlgesetzlichen Vorgaben und der Aufforderungen durch die Stadt nicht oder nicht ausreichend frankiert worden waren. Die Stadt hatte die Anträge von der Post erst am 28. August 2009, dem Freitag vor dem Wahlsonntag, erhalten, aber noch am selben Tag die Briefwahlunterlagen per Kurier zugestellt.

Das Gericht teilte mit, dass der Fehler der Deutsche Post AG der Stadt nicht zuzurechnen sei. Die Deutsche Post AG sei kein Wahlorgan, sondern Außenstehender. Fehler von außen stehenden Dritten führen nach der Rechtsprechung unter anderem des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen nicht zu Wahlfehlern. Der Stadt selbst sei nichts vorzuwerfen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlamtes hätten nach Entdeckung des Fehlers die notwendigen Maßnahmen ergriffen, um allen Betroffenen die Ausübung des Wahlrechts noch zu ermöglichen.

Ob Wählerinnen oder Wähler aufgrund der verzögerten Bearbeitung nicht gewählt haben, sei nicht feststellbar. Selbst wenn dies aber der Fall gewesen sei, fehle es an einer Erheblichkeit. Die Zahl der Wählerinnen und Wähler in den Bezirken 39 und 45, die ihre Briefwahlunterlagen erst am 28. August 2009 erhalten, aber keine Stimme abgegeben haben, sei jedenfalls so niedrig, dass dies auf das Wahlergebnis keinen Einfluss gehabt habe, so das Verwaltungsgericht.

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Jörg Wehner

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