Mittwoch, 10. 03. 2010, 08:00 Uhr

Wasserrechtliche Erlaubnis beim Bau der Nord-Süd Stadtbahn

Umweltdezernat nimmt erneut Stellung zu rechtlichen Verpflichtungen

Zu den rechtlichen Verpflichtungen aus der wasserrechtlichen Erlaubnis beim Bau der Nord-Süd Stadtbahn stellt das Umweltdezernat folgendes fest:

Die bauzeitliche Wasserhaltung am Waidmarkt ist mit Bescheid vom 5. Januar 2007 gegenüber dem Antragsteller, der ARGE Süd zusammen mit der KVB, genehmigt worden. Im Antrag ist die Fördermenge des abzupumpenden Grundwassers auf 450 Kubikmeter pro Stunde beschränkt gewesen und im Erlaubnisbescheid festgeschrieben worden.

Der vom damaligen Staatlichen Umweltamt (Rechtsnachfolgerin Bezirksregierung Köln) gewünschten Auflage, dass zu statistischen Zwecken über die tägliche Fördermenge Buch zu führen ist und die Ergebnisse sowie die Jahresfördermenge der Bezirksregierung Köln vierteljährlich im Februar, Mai, August und November unaufgefordert zu übersenden sind, ist seitens der ARGE Süd nie nachgekommen worden. Auch von der Bauaufsicht der KVB sind keine Meldungen über erhöhte Wassermengen oder zusätzliche Brunnen eingegangen.

Ausdrücklich muss hier auf die einleitende Bedingung im Erlaubnisbescheid hingewiesen werden, wonach die wasserrechtliche Erlaubnis ihre Gültigkeit verliert, sofern bei der Errichtung/dem Betrieb der Anlagen von den geprüften Antragsunterlagen abgewichen wird. Mit der Überschreitung der Fördermengen im Bauwerk Waidmarkt hat die ARGE gegen die wasserrechtliche Erlaubnis verstoßen. Diese Nichteinhaltung führt damit automatisch zum Erlöschen der wasserrechtlichen Erlaubnis.

Im Hinblick auf die EMAS-Zertifizierung der KVB und von der in der Öffentlichkeit bis dahin angenommenen Professionalität der Unternehmen der ARGE Süd konnte die Untere Wasserbehörde davon ausgehen, dass die notwendigen Anzeigen, Nachweise und Meldungen als Bringschuld vorgelegt werden.

Deshalb haben sich die Überwachungsmaßnahmen des Umweltamtes auf nachfolgend aufgeführte Tätigkeiten konzentriert:

Es sind durch die Untere Wasserbehörde bis zum 28. Februar 2009 über dreißig zum großen Teil abgeschlossene Überwachungsvorgänge, jeweils mit Schriftverkehr, Nachweisen, Gutachten, Besprechungen und Ortsterminen durchgeführt worden. Weiterhin sind von dort über vierzig Überprüfungen der Vereisungsanlagen durch einen unabhängigen, zugelassenen Sachverständigen nach § 11 VAwS (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe) veranlasst worden.

Darüber hinaus hat die Gewässergruppe der Unteren Wasserbehörde in über 80 Fällen eingegangene Nachweise (Laborberichte, Tagebuchauszüge, Pegelstände u. a.) vereinnahmt und überprüft, darunter vier Berichte zum Waidmarkt und zusätzlich drei Begehungen. Hierbei wurden auch externe Gutachter eingebunden.

Die Qualität des in den Rhein eingeleiteten Wassers wurde regelmäßig auf bestimmte Parameter untersucht. Die Ergebnisse wurden dem Umweltamt regelmäßig vorgelegt, unter anderem Trübungsmessungen, die keinerlei Auffälligkeiten aufwiesen.

Insgesamt sind keine Auffälligkeiten bezüglich des Waidmarkts bekannt geworden, so dass die korrekte Wasserförderung nicht in Frage gestellt werden musste und insofern keine weiteren Überwachungstätigkeiten erforderlich waren.

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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