Service aus einer Hand
Köln startet den behördenübergreifenden "Einheitlichen Ansprechpartner" für Dienstleistungsunternehmen
Ab dem 28. Dezember 2009 können sich deutsche und ausländische Dienstleistungsunternehmen bei ihrer Ansiedlung in Köln und auch bei der laufenden Unternehmensführung viele Wege und Telefonate sparen. Seit heute, 28. Dezember 2009 gibt es bei der Stadt Köln den sogenannten "Einheitlichen Ansprechpartner", der behördenübergreifend notwendige Informationen gibt, Anträge entgegennimmt und spezielle Genehmigungsverfahren betreut, egal, ob das Verfahren in die Zuständigkeit der Stadt Köln, der Bezirksregierung oder beispielsweise der Handwerkskammer fällt. Das Team besteht derzeit aus vier Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Geboren wurde die Idee des "Einheitlichen Ansprechpartners" von der Europäischen Union, die den Leitgedanken, die Verfahren der Behörden zu vereinfachen, entwickelt hat. Köln hat die Europäische Dienstleistungsrichtlinie pünktlich umgesetzt und noch vor Jahreswechsel den Dienst startbereit aufgebaut. Der Kölner Rat hatte schon frühzeitig die Grundlage zu einer bürgerbezogenen Erweiterung der Serviceangebote der Stadtverwaltung und die Verankerung dieser Leitgedanken im gesamten Bürgerservice geschaffen.
In den nächsten Jahren sollen weitere Fachgesetze um die Einbindung des "Einheitlichen Ansprechpartners" erweitert und der Service für Dienstleistungsunternehmen damit weiter ausgebaut werden.
Konkret stellt der "Einheitliche Ansprechpartner" als "Service aus einer Hand" den Dienstleisterinnen und Dienstleistern die notwendigen Informationen behördenübergreifend zusammen und unterstützt diese auch bei den Antrags- und Genehmigungsverfahren. Er informiert zudem die Dienstleistenden über den jeweiligen Stand ihrer Anträge. Für die Unterstützung bei solchen Genehmigungsverfahren wird nach noch zu beschließenden Landesvorschriften eine Gebühr erhoben. Die Höhe wird sich nach der Komplexität der konkreten Antragsverfahren richten. Durch die Europäische Dienstleistungsrichtlinie ist auch das Instrument der Genehmigungsfiktion in einigen Gesetzen, wie beispielsweise der Gewerbeordnung, etabliert worden. Danach gilt ein gestellter Antrag nach Ablauf einer bestimmten Frist - in der Gewerbeordnung nach drei Monaten - automatisch als genehmigt.
Der "Einheitliche Ansprechpartner" ist ein Serviceangebot. So weist er beispielsweise auch auf die Beratungsstellen wie die Startercenter NRW und weitere Stellen bei Stadtverwaltung, Kammern und anderen Behörden hin und vermittelt auch den direkten Kontakt zu der oder den zuständigen Behörden. Der "Einheitliche Ansprechpartner" nach der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie fügt sich damit in das bestehende Angebot für Unternehmen ein.
Der "Einheitliche Ansprechpartner" in Köln bringt diese neue Dienstleistung mit einem Team von vier Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Das Team ist im Rathaus, Spanischer Bau, Raum A5 von montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 18 Uhr erreichbar. Es empfiehlt sich, Termine zu vereinbaren. Auch außerhalb dieser Servicezeiten kann ein Termin vereinbart werden. Das Team des "Einheitlichen Ansprechpartners" ist telefonisch unter 00 49 (0) 221 / 221-33011 oder online zu erreichen.
