Nachrüsten von Dieselfahrzeugen mit Partikelfilter lohnt sich
Noch bis Ende des Jahres können Fördermittel des Bundes beantragt werden
Wer sein Dieselfahrzeug mit einem Rußpartikelfilter nachrüsten und dafür Mittel aus dem Fördertopf des Bundes in Anspruch nehmen möchte, muss sich beeilen: Noch bis Ende des Jahres fördert der Bund den Einbau von Partikelfiltern mit einem Zuschuss von 330 Euro. Alternativ kann auch weiterhin eine Steuerersparnis bis zur Höhe des Förderbetrages beantragt werden.
Die Fördervoraussetzungen für den Zuschuss ergeben sich aus der Förderrichtlinie des Bundesumwelt- und des Bundesverkehrsministeriums "Richtlinie zur Förderung des nachträglichen Einbaus von Partikelminderungssystemen bei Personenkraftwagen mit Selbstzündungsmotor, Diesel" vom 27. Juli 2009. Entscheidend sind danach der Tag der Erstzulassung des Fahrzeugs, die bis einschließlich 31. Dezember 2006 erfolgt sein muss, und der Zeitpunkt der Nachrüstung, die spätestens bis zum 31. Dezember 2009 vorgenommen sein muss. Die Förderanträge selbst können anschließend noch bis zum 15. Februar 2010 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, BAFA, gestellt werden.
Umweltdezernentin Marlis Bredehorst begrüßt die Initiative des Bundes und sieht in der Nachrüstung von Dieselfahrzeugen einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung der Feinstaubbelastung in der Luft:
Der Filtereinbau senkt den Partikelausstoß und verbessert die Luftqualität insbesondere in den Innenstädten. Dadurch bessern sich auch die gesundheitlichen Bedingungen der Bevölkerung, besonders für Kinder und ältere Menschen.
Aber nicht nur für Umwelt und Gesundheit, sondern auch für die Fahrzeughalterinnen und -halter lohnt sich der Einbau von Partikelfiltern. Neben den steuerlichen oder finanziellen Vorteilen können sie eine bessere Umweltplakette für ihr nachgerüstetes Fahrzeug erhalten und dann, je nach Ausgestaltung der Umweltzone, weiterhin in die immer zahlreicher werdenden Zonen einfahren.
Das erhält nicht nur die Mobilität und steigert den Wiederverkaufswert des Fahrzeugs, sondern man hat auch etwas Gutes für unsere Umwelt und Gesundheit getan,
so Bredehorst.
Informationen zu den Förderbedingungen und zum Antragsverfahren finden sich auf den Internetseiten des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle und des Bundesumweltministeriums. Auf der Internetseite des Bundesumweltministeriums besteht auch die Möglichkeit, ein Video zum Thema Nachrüstung mit Partikelfilter herunterzuladen.
