Neue Regelung zur Abgas- und Hauptuntersuchung
Halter müssen nur noch Nachweis einer gültigen HU erbringen, AU-Nachweis entfällt
Mit der Zusammenlegung der Hauptuntersuchung (HU) und der Abgasuntersuchung (AU) werden ab dem 1. Januar 2010 an den vorderen Kfz-Kennzeichen keine AU-Plaketten mehr angebracht. Der Nachweis darüber, dass ein Fahrzeug die Umweltverträglichkeitsprüfung bestanden hat, wird dann mit der auf dem hinteren Kfz-Kennzeichen angebrachten HU-Plakette bestätigt. Im Rahmen der Hauptuntersuchung entfernen die Prüfstellen noch angebrachte AU-Plaketten oder überkleben sie mit "Reparaturaufklebern".
Diese Neuregelung bedeutet, dass Kfz-Halter bei der Zulassungsstelle nun nicht länger einen gesonderten Nachweis einer gültigen AU erbringen müssen. Künftig reicht hier der Nachweis einer gültigen HU aus - zum Beispiel durch Vorlage des Prüfberichtes der Prüforganisation oder des Fahrzeugscheins, in dem eine gültige HU notiert ist.
