Keine Veränderung bei der Kommunalwahl
Verfassungsgerichtshof NRW bestätigt Termin und OB-Wahl
In seiner am heutigen Tag verkündeten Entscheidung hat der Verfassungsgerichtshof NRW den vom Innenminister festgelegten Kommunalwahltermin für alle nordrhein-westfälischen Kommunen am Sonntag, 30. August 2009, bestätigt. Bestehen bleibt auch der Wegfall der früher praktizierten OB-Stichwahl. Mit der neuen Regelung wird der Kandidat, auf den am 30. August die meisten Stimmen entfallen, direkt gewählt. Er benötigt jetzt nicht mehr einen Mindestanteil von 50 Prozent der abgegebenen Stimmen.
Dem Urteil war ein durch die SPD-Landesverbände angestrengtes Organstreitverfahren vorausgegangen. Ziel des Verfahrens war die Feststellung, dass die Festlegung des Kommunalwahltermins auf den 30. August 2009 gegen das Recht auf Chancengleichheit und das rechtstaatliche Willkürverbot verstößt.
In seiner heutigen Pressemitteilung führt der Verfassungsgerichtshof unter anderem aus,
Der Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen habe für seine Entscheidung, den Wahltermin auf den 30. August 2009 festzusetzen, sachlich nachvollziehbare Gründe angeführt und damit nicht willkürlich gehandelt....
Der Innenminister habe mit der Festlegung des Wahltermins auch nicht gegen das Recht auf Chancengleichheit der politischen Parteien verstoßen.
Der Rat der Stadt Köln hingegen hatte sich in der Vergangenheit bereits mehrfach - zuletzt durch Verabschiedung einer Resolution an die Landesregierung am 26. März 2009 - mehrheitlich für eine Zusammenlegung der Kommunalwahlen mit der Bundestagswahl am 27. September 2009 ausgesprochen. Dem lagen überwiegend die Erwartungen einer höheren Wahlbeteiligung und damit auch einer höheren demokratischen Legitimation der gewählten Repräsentanten als auch finanzielle Erwägungen zugrunde.
Die Stadt Köln rechnet für die Kommunalwahl mit einem Finanzaufwand von circa 1,4 Millionen Euro.
Das Wahlamt der Stadt Köln hat sich bei den Vorbereitungen für das Wahljahr 2009 in den letzten Monaten im Hinblick auf die ausstehende Entscheidung für alle Eventualitäten gerüstet. Bei dem nun bestätigten Termin der Kommunalwahl am 30. August wird tatkräftige Unterstützung benötigt:
Bei mehr als 700.000 Wahlberechtigten werden für die Wahlvorstände in den 800 Wahllokalen und die Auszählung der Briefwahl insgesamt über 7.000 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt. Für das Ehrenamt des Wahlhelfers, die vor Ort Demokratie live und hautnah erleben können, zahlt die Stadt Köln als Aufwandsentgelt pro Person 40 bis 60 Euro, je nach Funktion und Einsatzbereich. Interessenten können sich unter der Telefonnummer: 0221 / 221-21950 melden.
In seinem zweiten Urteilsspruch am heutigen Tage kommt der Verfassungsgerichtshof NRW zu dem Ergebnis, dass die Abschaffung der OB-Stichwahl rechtens ist.
Hierzu führt der Verfassungsgerichtshof in seiner Presseerklärung weiter aus,
Die im Kommunalwahlgesetz NRW geregelte Direktwahl der Bürgermeister und Landräte in einem Wahlgang mit relativer Mehrheit verletze keine Grundsätze des demokratischen Rechtsstaats...

