"Wahlcomputer verstoßen gegen Grundsatz der Öffentlichkeit"
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und die Auswirkungen für Köln
Das Bundesverfassungsgericht hat am heutigen 3. März 2009 ein Urteil zum Einsatz von Wahlcomputern veröffentlicht. Demnach war der Einsatz der Wahlcomputer bei der Bundestagswahl 2005 verfassungswidrig. Die Benutzung der Computer habe gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl verstoßen, so das Gericht. Zu den Auswirkungen des Urteils auf den Einsatz der Computer bei Wahlen in Köln und zu weiteren Aspekten in diesem Zusammenhang nimmt die Stadt Köln wie folgt Stellung:
Zur Bundestagswahl 2005 wurde hinsichtlich der Durchführungen der Wahlen mittels Wahlgeräte Verfassungsbeschwerde eingelegt. Diese Beschwerde stützt sich im Wesentlichen auf zwei Argumentationslinien:
- die Manipulationsfähigkeit der Wahlgeräte. Unter Laborbedingungen wurde nachgewiesen, dass rein auf technischer Ebene eine Manipulation der Wahlgeräte erfolgen kann.
und
- die Verletzung des Wahlrechtsgrundsatzes der „Öffentlichkeit". Seitens der Beschwerdeführer wird geltend gemacht, dass die Auszählung der elektronisch mittels Wahlgerät erfassten Stimmen und die Summenbildung des Wahlergebnisses im jeweiligen Stimmbezirk den Grundsatz der Öffentlichkeit verletze, da diese Vorgänge, der technischen Natur eines Wahlgerätes folgend, nicht analog der manuellen Auszählung von Stimmen erfolgt und verfolgt werden kann. Das Bundesverfassungsgericht führt hierzu in seiner Urteilsbegründung aus:
Der Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl, der sich aus den verfassungsrechtlichen Grundentscheidungen für Demokratie, Republik und Rechtsstaat ergibt, gebietet, dass alle wesentlichen Schritte der Wahl öffentlich überprüfbar sind, soweit nicht andere verfassungsrechtliche Belange eine Ausnahme rechtfertigen. Dabei kommt der Kontrolle der Wahlhandlung und der Ermittlung des Wahlergebnisses eine besondere Bedeutung zu. Der Gesetzgeber ist nicht gehindert, bei den Wahlen elektronische Wahlgeräte einzusetzen, wenn die verfassungsrechtlich gebotene Möglichkeit einer zuverlässigen Richtigkeitskontrolle gesichert ist.
Das Urteil hat für vier in Köln anstehende Wahlen weitreichende organisatorische Konsequenzen: Europawahl, Kommunalwahl, Bundestagswahl 2009 und Landtagswahl NRW Frühjahr 2010.
Bisher war das Stadtgebiet in insgesamt 540 Stimmbezirke untergliedert und in jedem dieser Stimmbezirke reichte bei allen Wahlereignissen die gesetzliche Mindestzahl von fünf Personen im jeweiligen Wahlvorstand aus, um sowohl den Wahlablauf sicher zu stellen als auch die Ergebnisermittlung ordnungsgemäß durchführen zu können.
Nunmehr muss bei jeder Wahl das Stadtgebiet in 800 Stimmbezirke eingeteilt werden. Daneben muss, dem deutlich höheren Aufwand der manuellen Stimmauszählung Rechnung tragend, der jeweilige Wahlvorstand auf sechs bis acht Personen aufgestockt werden.
Dies führt dazu, dass 260 zusätzliche Wahllokale eingerichtet werden müssen und bei der Europawahl alleine 4.000 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in den Wahlvorständen der Wahllokale gewonnen werden müssen. Dies sind alleine für die Europawahl 1.300 Personen mehr gegenüber einer Wahl mit Wahlgeräten.
Noch deutlicher wird der Bedarf bei der Kommunalwahl, da hier nicht nur eine Stimme, wie bei der Europawahl, auszuzählen ist, sondern insgesamt drei Stimmen, Rat, Bezirksvertretung, Oberbürgermeister. Um hier die Ergebnisermittlung noch am Wahltag selber zu gewährleisten, müssen mindestens sieben Personen im jeweiligen Wahlvorstand die Stimmen auszählen. Somit steigt der Bedarf von ursprünglich 2.700, 540 mal 5, sprunghaft auf nunmehr 5.600 Personen, 800 mal 7 an. Bei der Bundestagswahl sind nun gegenüber 2.700 insgesamt 4.800, 800 mal 6, Wahlhelferinnen und Wahlhelfer erforderlich.
Da neben der Frage, ob Wahlgeräte bei den Wahlen in 2009 zum Einsatz gelangen können, auch bis vorletzte Woche der Termin der Kommunalwahl offen war, wurde seit geraumer Zeit beim Wahlamt der Stadt Köln die gesamte Wahlorganisation mehrgleisig betrieben.
Nichtsdestotrotz stellt das Urteil aus Karlsruhe eine bedeutsame Hürde dar, denn der Einsatz der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer hängt entscheidend von der Bereitschaft der Wählerinnen und Wähler ab, am Wahlsonntag in einem Wahlvorstand tätig zu sein.
Das Wahlamt hat daher bereits seit vier Wochen eine Hotline geschaltet, unter der interessierte Bürgerinnen und Bürger weitere Informationen zum Thema "Wahlhelfereinsatz" erhalten und sich sofort anmelden können. Die Rufnummer lautet 0221 / 221-21950. Daneben wurden bereits die in Köln niedergelassenen Behörden und Anstalten durch einen Brief von Stadtdirektor Guido Kahlen angeschrieben und um Mithilfe bei der Rekrutierung von Wahlhelferinnen und Wahlhelfern zur Stärkung der Demokratie gebeten.
Das Bundesverfassungsgericht bringt klar zum Ausdruck, dass eine technische Unterstützung der Wahlvorgänge sehr wohl verfassungskonform sein kann, wenn diese Unterstützung eine verfassungskonforme und zuverlässige Richtigkeitskontrolle gewährleistet.
Die Stadt Köln wird nun kurzfristig mit dem Hersteller der in Köln eingesetzten Wahlcomputer, der Firma Nedap aus den Niederlanden, die durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes notwendigen technischen Änderungen eruiert. Da durch diese Änderungen die bestehende Bauartzulassung erlischt und im Anschluss an die Änderungen ein neues Zulassungs-Verfahren durch Nedap eingeleitet werden muss, kann nach derzeitigen Erkenntnissen nicht davon ausgegangen werden, dass bei der Europawahl im Juni 2009 die Geräte zum Einsatz gelangen werden. Andererseits ist zu berücksichtigen, dass Wahlgeräte der Firma Nedap weltweit im Einsatz sind und insbesondere ein Kontroll-Ausdruck für den Wähler bereits realisiert wurde. Im September 2007 hatte die "Election Process Advisory Commission" in einem Bericht an das niederländische Ministerium für Inneres und Königreichsbeziehungen festgestellt, dass die Wahlgrundsätze durch einen zusätzlichen Papierausdruck der abgegebenen Stimme gewahrt seien.
Die Stadt Köln geht weiter davon aus, dass das Bundesinnenministerium kurzfristig durch eine Novellierung der Bundeswahlgeräteverordnung auf das heutige Urteil reagieren wird. Sobald dies erfolgt ist, kann unter Berücksichtigung der hiesigen Wahlorganisation eine Einschätzung erfolgen, ab wann Wahlgeräte wieder eingesetzt werden.
Stadtdirektor Guido Kahlen:
Das heißt für uns, dass wir die Geräte nun nicht verschrotten müssen. Vielmehr haben wir die Hoffnung, dass die Wahlcomputer nach einer Modifizierung der Wahlvorgänge wieder verwendet werden können." Aufgrund der notwendigen Vorlaufzeiten kann nach derzeitigen Erkenntnissen jedoch nicht davon ausgegangen werden, dass schon bei der Europawahl wieder auf die Geräte zurückgegriffen werden kann.
Die Wahlcomputer wurden in Köln bereits seit zehn Jahren bei Wahlen eingesetzt: beginnend 1999 und danach seit dem Jahr 2000 flächendeckend 582 Geräte bei insgesamt zehn Wahlen.
