Freitag, 19. 12. 2008, 14:05 Uhr

Neue Bestattungsformen und niedrigere Gebühren

Stadtrat stimmt überarbeiteter Friedhofs- und Gebührensatzung zu

Wegen des enormen Wandels der Bestattungskultur in den letzten Jahren müssen sich die Friedhofsträger immer häufiger die Frage stellen, ob ihr Angebot noch zeitgemäß ist. Die Kölner Friedhofsverwaltung hat sich ganz bewusst mit diesem Thema auseinandergesetzt und ihr Angebot an Grabstätten erweitert. Diese sind in der neuen Friedhofsatzung enthalten, der der Rat in seiner gestrigen Sitzung zugestimmt hat.

Namentlich gekennzeichnete Baumgrabstätte

Für diese neue Art von Gräbern steht ein parkähnlicher Teil des Ostfriedhofs zur Verfügung. Die Begräbnisform empfiehlt sich für alle Menschen, die sich eine Ruhestätte im Schutz einer alten Buche, Kiefer oder Birke wünschen. Bereits zu Lebzeiten kann man „seinen" Baum aussuchen und die Grabstätte im Rahmen der Vorsorge erwerben. Neben der Vergabe als Einzelgrab ist auch eine Paargrabstätte für zwei Urnenbeisetzungen denkbar.


Naturwaldbestattung

Diese Begräbnisform in unberührter, natürlicher Umgebung ist in Köln neu. Zu einer Pauschalgebühr kann die Einäscherung im Kölner Krematorium vorgenommen und die Urne anschließend ohne Namensnennung in einem separaten, vollkommen naturbelassenen Bestattungswald am Kölner Ostfriedhof beigesetzt werden.

Kooperationsgräber

Auf dem Friedhof Melaten bietet die Stadt Köln in Zusammenarbeit mit dem friedhofsnahen Gewerbe, zum Beispiel Friedhofsgärtnereien, Steinmetzbetriebe oder Bestattungsunternehmen, Wahlgrabstätten für Urnen- und Sargbestattungen auf besonders gestalteten Fluren an.

Diese sind nach einem gestalterischen Gesamtkonzept geplant und fügen die einzelnen Grabstellen in eine gartenähnliche Anlage ein. Im Gegensatz zu der traditionellen Grabfeldgestaltung zeigen diese andersartigen Bestattungsflächen neue Wege der Trauerbewältigung auf und realisieren Wünsche nach außergewöhnlicher und individueller Ästhetik. Voraussetzung für den Erwerb einer solchen Grabstätte ist der Abschluss eines Grabpflegevertrages mit dem eingebundenen Fachunternehmen.

Patenschaftsgräber

Natürliche und juristische Personen können Patenschaften für denkmalgeschützte Grabanlagen erwerben. Sie erhalten damit das Recht, dort beizusetzen. Im Gegenzug sind sie verpflichtet, die Anlage mit Übernahme der Patenschaft in Abstimmung mit der Denkmalbehörde instand zu setzen und zu unterhalten. Eine Nutzungsgebühr wird erst bei Inanspruchnahme der Grabstätte fällig.

Mit Inkrafttreten der neuen Friedhofssatzung sinken gleichzeitig die Friedhofsgebühren um durchschnittlich sechs Prozent bei der Vergabe von Nutzungsrechten und um elf Prozent bei den Bestattungen.

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Stefan Palm

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