Stadt betrachtet Widersprüche als erledigt
Bundesverfassungsgericht hat Klagen gegen die Grundsteuer nicht zugelassen
Das Kassen- und Steueramt beabsichtigt, mit den rund 14.000 Widersprüchen gegen Grundsteuerbescheide oder Änderungsanträge zu dieser Abgabe pragmatisch umzugehen. Die Steuerzahler hatten sich zumeist auf zwei Musterklagen vor dem Bundesverfassungsgericht (BVG) berufen. Ein Kläger hielt die Grundsteuer grundsätzlich für unzulässig, der andere war der Auffassung, selbst genutzte Häuser und Wohnungen müssten von der Grundsteuer befreit werden, weil man damit keine Gewinne erzielen könne. Er bezog sich auf ein Urteil des BVG von 1995, das Eigenheime von der damals noch erhobenen Vermögenssteuer freistellte.
Das höchste Bundesgericht hat die beiden Klagen jedoch im Mai und Juni ohne Angabe von Gründen abgewiesen. Das Kassen- und Steueramt unterstellt, dass die Steuerzahler die auf die Verfassungsbeschwerden gestützten Widersprüche und Anträge wegen fehlender Erfolgsaussichten nunmehr als erledigt betrachten. Diese bürgernahe und kostengünstige Vorgehensweise sei auch wegen der hohen Zahl der Fälle geboten. Wer damit jedoch nicht einverstanden ist, wird gebeten, dem Kassen- und Steueramt bis zum 31. März 2007 mitzuteilen, dass er seinen Widerspruch oder Antrag aufrechterhält.

